Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Barbara Knoll / Schönwerk
für Schulungen, Seminare und Veranstaltungen

Die nachstehenden AGB’s gelten nur für Veranstaltungen. Für die Bestellung von Waren gelten die AGB für Waren.

1. Allgemeines – Geltungsbereich

a. Dies sind die Geschäftsbedingungen der Frau Barbara Knoll, Edelweißstr.2, 82024 Taufkirchenden, handelnd unter Schönwerk (im Folgenden „Schönwerk“) für Seminare, Schulungen, Workshops, Kurse, Trainingseinheiten, Konferenzen und ähnliche Veranstaltungen (im Folgenden „Veranstaltungen“). Die Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern, Unternehmern und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts (im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet).
b. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Die Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt wird.
c. Alle Vereinbarungen, die zwischen Schönwerk und dem Kunden zur Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag und dem Angebot schriftlich niedergelegt.
d. Unsere Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
e. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass wir darauf gesondert hinweisen müssen.
f. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die uns gegenüber nach Vertragsschluss abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung, Eintrittserklärungen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
g. Hinweise auf gesetzliche Vorschriften haben nur klarstellende Funktion. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Geschäftsbedingungen nicht abgeändert oder ausgeschlossen werden.

2. Anmeldung/Vertragsschluss

a. Anmeldungen zu Veranstaltungen müssen schriftlich erfolgen (per Post, Fax, E-Mail. Ein Seminarvertrag kommt erst durch unsere Bestätigung der Anmeldung zustande. Diese erfolgt binnen einer Woche nach Eingang der Anmeldung per Mail, Fax oder Post.
b. Bei Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, daher soll sich der Kunde bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn anmelden.
c. Die Daten der Teilnehmer werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet. Die mit der Anmeldung einhergehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert.
d. Soweit der Kunde sich nicht für einen bestimmten Termin anmeldet (Kursoption), kann er den Kurs binnen eines Zeitraums von 12 Monaten belegen. Der Kunde ist verpflichtet, sich rechtzeitig verbindlich zu dem von ihm gewünschten Kurs für den von ihm gewünschten Termin anzumelden. Die Anmeldungen werden trotz Kursoption in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Teilnahme an einem bestimmten – von ihm zeitlich gewünschten – Kurs.
e. Nach Ablauf der 12 Monate hat der Kunde keinen Anspruch mehr auf unsere Leistungen. Die Option verfällt. Die Frist beginnt am Tag der Rechnungsstellung und endet mit dem Ende der Veranstaltung.

3. Zahlungen

a. Der Kunde erhält eine Rechnung über den Gesamtbetrag. Die MwSt. wird gesondert ausgewiesen.
30 % des Preises sind sofort zur Zahlung fällig.
Der Restbetrag muss 5 Werktage vor jedem Schulungsbeginn auf unserem Konto eingegangen sein.
b. Ist ein Schulungspaket ohne feste Terminbestimmung gebucht worden (Kursoption), so werden 30 % des Gesamtpaketpreises ebenfalls sofort nach Rechnungsstellung fällig.
c. Der Kunde hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse: Lastschrifteinzug, per Überweisung oder in bar vor Ort.
d. Mit Ablauf der vorgenannten Zahlungsfristen kommt der Kunde in Verzug. Während des Verzugs ist unsere Forderung zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch des auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
e. Aufrechnungsansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns ausdrücklich anerkannt worden sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur dann berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
f. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass der Anspruch auf Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt; die gesetzlichen Regelungen zur Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

4. Art und Umfang der Leistung

a. Art und Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
b. Der Kunde ist während der Veranstaltung zur Verwendung der Produkte aus dem Angebot des Schönwerk-Sortimentes verpflichtet.
c. Den Anweisungen des Schulungspersonals ist bei den praktischen Arbeiten unbedingt Folge zu leisten. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die ihm für die praktische Arbeit zur Verfügung gestellten Modelle sorgfältig zu behandeln.

5. Rücktritt vor Kursbeginn

a. Der Kunde kann von dem Vertrag bis zum Beginn des jeweiligen Kurses oder der jeweiligen Veranstaltung zurücktreten.
b. Rücktrittserklärungen müssen schriftlich erfolgen.
c. Erklärt der Kunde den Rücktritt bis 30 Tagen vor Kurs- oder Veranstaltungsbeginn bleibt er zur Zahlung von 30 % der Kursgebühr verpflichtet
d. Erklärt der Kunde den Rücktritt bis 15 Tage vor Kurs- oder Veranstaltungsbeginn bleibt er zur Zahlung von 50 % der Kursgebühr verpflichtet
e. Erklärt der Kunde den Rücktritt bis 7 Tage vor Kurs- oder Veranstaltungsbeginn bleibt er zur Zahlung von 80 % der Kursgebühr verpflichtet
f. Erfolgt der Rücktritt des Kunden weniger als 7 Tage vor Kursbeginn bleibt der Kunde zur Entrichtung der vollen Kursgebühr verpflichtet.
g. Für die Berechnung der Gebühren ist der Zeitpunkt des Zuganges der Rücktrittserklärung maßgeblich.
h. Die vorgenannten Ansprüche auf Zahlung der anteiligen, bzw. vollen Kursgebühr entfallen ganz oder anteilig, wenn und soweit der Kunde nachweist, dass durch den kurzfristigen Rücktritt vor Kursbeginn kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
i. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, bis 7 Tage vor Kursbeginn einen Ersatzteilnehmer zu benennen, der statt seiner in die Rechte und Pflichten aus dem Kursvertrag eintritt. Wir können bei berechtigtem Interesse den Vertragseintritt des Ersatzteilnehmers ablehnen. Tritt der Ersatzteilnehmer mit unserer Zustimmung in den Kursvertrag ein, so haften er und der Kunde als Gesamtschuldner für die fällige Kursgebühr und die eventuell durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Die in Absatz c-e genannten anteiligen Vergütungsanspruche gegen den Kunden entfallen bei Vertragseintritt des Dritten.
j. Das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehendem unberührt.
k. Schönwerk ist berechtigt, Veranstaltungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Begründung abzusagen oder räumlich zu verlegen und /oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen.
l. Ein Rücktrittsrecht steht Schönwerk auch bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl zu, soweit eine solche in unserem Angebot angegeben war, sowie bei Ausfall des Referenten ohne unser Verschulden, insbesondere bei Erkrankung des Referenten. Als unverschuldeter Ausfall des Referenten gelten auch Umstände die eine Anreise des Referenten zum Seminarort für einen erheblichen Zeitraum verhindern, wenn im Rahmen der Reiseplanung die verkehrsübliche Sorgfalt beachtet wurde.
m. Bei Ausübung der vorstehenden Rücktrittsrechte werden bereits bezahlte Seminargebühren zurückerstattet, wenn nicht einvernehmlich ein Ausweichtermin vereinbart wird.

6. Haftung

a. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Gleiches gilt für Pflichtverletzungen eines Erfüllungsgehilfen.
b. Die Haftung für mittelbare Schäden gegenüber einem Unternehmer ist beschränkt auf das 3-fache des Rechnungsbetrages. Diese Haftungseinschränkungen greifen nicht, soweit eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalpflicht verletzt worden ist. Dann besteht ein Anspruch auf den Ersatz des vertragstypischen Schadens. Die Haftungsfreizeichnung nach Satz 1 gilt nicht für Schäden infolge des Verzugs oder Unmöglichkeit der Leistung. Das Recht zum Rücktritt bleibt hiervon unberührt.

7. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Dem Urheber verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Schulungsunterlagen. Die Unterlagen dürfen nicht zur Weitergabe an Dritte vervielfältigt werden, ausgenommen ist die Vervielfältigung von Programmen zum Zwecke der Datensicherung. Der Kunde darf sich ein Vervielfältigungsstück ausschließlich eigene Zwecke verwenden. Gedruckte Unterlagen dürfen – auch auszugsweise – nicht nachgedruckt oder nachgeahmt werden.

8. Vertragssprache, Rechtswahl & Gerichtsstand

a. Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.
b. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, indem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
c. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

Stand der AGB: 11.2015